von Rolf Gössner*
Angesichts der insgesamt höchst einseitigen Fokussierung auf Hunderte Milliardenschwere militärische Aufrüstung und Kriegsertüchtigung hierzulande (siehe Teil 1 des Beitrags), aber auch auf extensive deutsche Rüstungsexporte und Waffenlieferungen an Kriegsparteien und in Kriegsgebiete scheint das Friedensgebot der UN-Charta (Art. 1 Ziff. 1) und des Grundgesetzes (Präambel, Art. 1, 24, 25, 26 GG) längst unter die Panzerketten geraten zu sein. Gemäß diesen verfassungs- und völkerrechtlichen Friedensgeboten haben die UN-Mitgliedstaaten und damit auch die Bundesrepublik vorrangig »den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren« sowie »dem Frieden der Welt zu dienen«. Nach dem sträflich vernachlässigten Friedensgebot des Grundgesetzes wären Handlungen staatlicher Instanzen und Akteure, die »das friedliche Zusammenleben der Völker« stören, prinzipiell verfassungswidrig und unter Strafe zu stellen (Art. 26 I GG).
Unter Panzerketten: Diplomatie und Friedensgebot
Tatsächlich sind mit der vorherrschenden Aufrüstungspolitik und militärischen Unterstützung
zur Selbstverteidigung der Ukraine gegen Russlands völkerrechtswidrigen Angriffskrieg (seit
2022) friedensfördernde diplomatische Bemühungen von Seiten der EU und Deutschlands
von vornherein ins Hintertreffen, ja allzu lange Zeit fast gänzlich aus dem Blick geraten. So
sind frühzeitige Deeskalations- und Waffenstillstandsbemühungen unterblieben, und Chancen
eines Verhandlungsfriedens unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen beider Seiten
blieben ungenutzt. Chancen, die es anfänglich durchaus gegeben hatte, so etwa in Istanbul
2022 kurz nach Beginn des Krieges.(22) Auffallend ist zudem die mediale und politische Ausblendung der Vorgeschichte des Krieges, etwa was die NATO-Osterweiterung anbelangt. So
wird auch die zentrale Frage ausgeblendet, ob der Krieg, unter Anerkennung russischer und
ukrainischer Sicherheitsinteressen, nicht hätte von vornherein vermieden werden können.(23)
Stattdessen wurde und wird dieser verlustreiche und zerstörerische Krieg, der längst zum
Stellvertreter- und Abnutzungskrieg mutiert ist, von westlicher Seite weiter befeuert und verlängert – längst auch mithilfe von Waffen, mit denen militärische Ziele in Russland zerstört
werden können. All dies mit dem Ziel eines Ukraine-Sieges oder zumindest, Russland an den
Verhandlungstisch zu zwingen. Was jedoch selbst nach vier Jahren massiver Aufrüstungshilfe,
Krieg und Leid weder gelungen noch wirklich absehbar ist.
Da musste doch tatsächlich ausgerechnet ein unberechenbarer Autokrat wie US-Präsident Donald Trump daherkommen, um nach so vielen Kriegsjahren und Rüstungsexporten mit direkten US-Kontakten zu Russlands Präsident Putin und Ukraine-Präsident Selenskyj endlich Bewegung in die festgefahrene Situation zu bringen. Was immer im Einzelnen von dessen deal-
gesteuerter, ausbeutungsgeiler und erratischer Verhandlungstaktik zu halten und zu erwarten
ist: Doch immerhin kam endlich und immer wieder Bewegung in diese eskalierende Kriegsgeschichte, wie sie EU und Deutschland, trotz einiger Telefonkontakte, bislang nicht zustande
gebracht hatten. Erst in neuerer Zeit bewegte sich etwas von Seiten der EU und Großbritanniens – angesichts mangelnder Intensität jedoch ohne Erfolg. Doch klar sein dürfte: An einer
Verhandlungslösung wird letztlich kein Weg vorbeiführen – je früher, desto besser.
Deutsche Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Völkermord?
1. Schon lange ist die Bundesrepublik mit ihren milliardenschweren Rüstungsgüter- und Waffenexporten maßgeblich an der massiven Aufrüstung autoritärer Regime wie in Ägypten,
Saudi-Arabien, Katar und der Türkei beteiligt. Damit tragen die Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte samt Bundessicherheitsamt Mitverantwortung für einen auch menschen- und
völkerrechtswidrigen Einsatz dieser Waffen in Krisen- und Kriegsgebieten – wie etwa in den
letzten Jahren im Jemen-Krieg oder aber in Nordsyrien und Nordirak mit völkerrechtswidrigen Kriegseinsätzen des NATO-Staats Türkei gegen kurdische Stellungen und Zivilisten.
2. Im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg stellt sich konkret die Frage, ob nicht mit den Ende 2023 verzehnfachten Rüstungslieferungen der Bundesregierungen an Israel völkerrechtswidrige Beihilfe zu Kriegsverbrechen, womöglich zu Völkermord des israelischen Militärs im
Gazastreifen geleistet worden ist. Bekanntlich ließ die überwiegend rechtsradikale Regierung
Israels den Gazastreifen auch mit deutscher Waffenhilfe in Schutt und Asche bomben – ohne
Rücksicht auf die palästinensische Zivilbevölkerung, die dort außer Verwüstungen bis zu
100.000 Tote (24) sowie unzählige Verletzte, vielfache Massen-Vertreibungen und eine gezielte
Aushungerungskatastrophe erleiden musste.
Doch die Bundesregierungen lieferten aus Gründen der sogenannten Staatsräson weiter Rüstungsgüter und Waffen, wie etwa Bomben und Granaten, Feuerwaffen und Munition, elektronische Ausrüstung sowie Spezialpanzer (25) – wohl wissend, wie Israels Militär in Gaza ohne
Rücksicht auf Zivilisten überlebenswichtige Infrastruktur und Versorgung agierte, und dabei
auch das Leben israelischer Geiseln der Hamas extrem gefährdete. Tatsächlich schreckte die
»moralischste Armee der Welt«, so die Eigenwerbung, nicht davor zurück, auch gezielt Flüchtlingslager und Krankenhäuser anzugreifen (wegen angeblich darin befindlicher Hamas-
Kommandozentralen), Journalisten gezielt zu bekämpfen und zu töten (mit mehr als 200 Todesopfern) und selbst hungernde Menschen, die für Essen anstehen, zu Hunderten zu erschießen. (26)
Damit erhärtet sich der dringende Verdacht, dass die Bundesregierungen mit ihren Waffen-
und Rüstungsexporten an Israel längst völkerrechtswidrige Beihilfe zu schwersten Kriegsverbrechen des israelischen Militärs in Gaza geleistet haben, mutmaßlich auch zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Eine unabhängige Untersuchungskommission des
UN-Menschenrechtsrats kommt im September 2025 zu dem Ergebnis, dass Israel längst einen
Völkermord an Palästinensern begehe; auch namhafte Völkerrechtler, Genozid-Forscher und
Amnesty International diagnostizieren diesen Befund. (27) Eine entsprechende Klage Nicaraguas
gegen Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord ist beim Internationalen Gerichtshof anhängig, doch eine Entscheidung im Hauptverfahren ist noch nicht absehbar.
3. Eine solche »Militärstrategie« Israels ist keinesfalls mehr gedeckt oder legitimiert von dem
völkerrechtsgemäßen Selbstverteidigungsrecht gegen den Terror der Hamas vom 7. Oktober
2023 mit etwa 1.200 Toten und 250 Geiselnahmen. Anders als mehrere andere Staaten liefert
Deutschland aus Gründen der sogenannten Staatsräson unverdrossen weiter Rüstungsgüter
und Waffen an Israel (lediglich mit einer kurzen Unterbrechung). Doch deutsche »Staatsräson« und »unverbrüchliche« Solidarität mit Israel dürfen kein Freibrief für straffreie Unterstützung eklatanter Menschen- und Völkerrechtsverbrechen sein – denn gerade das ist doch eine ganz entscheidende Lehre aus der deutschen Geschichte: egal um welche Staaten und Akteure es sich handelt.
Bekanntlich hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag nicht allein gegen Hamas-
Verantwortliche wegen deren Massaker und Geiselnahmen in Israel längst Haftbefehle erlassen, sondern Ende 2024 auch gegen Israels Premier Netanjahu, Ex-Verteidigungsminister Gallant und Militärkommandeure – und zwar wegen dringenden Verdachts auf Kriegsverbrechen
und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ihnen werden die Kriegsmethode des Aushungerns, einschließlich der Verweigerung humanitärer Hilfslieferungen, mehrfache massenhafte
Vertreibungen sowie gezielte Bekämpfung von Zivilisten und ziviler Infrastruktur vorgeworfen. (28)
4. In den Jahren 2025 und 2026 sind zur humanitären Katastrophe im Gazastreifen noch zwei
Angriffskriege Israels und der USA hinzugekommen, bei denen deutsche Waffen, aber auch
Logistikhilfen eine maßgebliche Rolle spielten:
4.1 Zunächst erfolgte im Juni 2025 der erste völkerrechtswidrige Angriff gegen Iran und dessen Atomprogramm: 12 Tage lang attackierte Israel, unterstützt von den USA, mit gezielten
Luftangriffen mehrere Nuklear- und Militäreinrichtungen und beschädigte sie schwer. Führende Köpfe des iranischen Militärs wurden getötet, aber auch mindestens sechs zivile Atomwissenschaftler kamen bei gezielten Angriffen in Teheran ums Leben; darüber hinaus wurden
weitere zivile Ziele bombardiert und dabei Zivilisten getötet. (29)
Die Regierungen Israels und der USA rechtfertigten ihren damaligen Großangriff mit der Behauptung, die iranischen Machthaber stünden unmittelbar vor Fertigstellung von Atombomben und wollten Israel auslöschen. Deshalb handle es sich um rechtmäßige Selbstverteidigung
per Präventivangriff. Das sehen die UNO und die allermeisten Völkerrechtler vollkommen
anders. Denn es gibt keinerlei belastbare Belege, dass Iran in allernächster Zeit Atomwaffen
hätte fertigstellen und gegen Israel einsetzen können. Ein Präventivschlag wäre nur dann völkerrechtsgemäß, wenn er das letzte Mittel ist, einen unmittelbar bevorstehenden Angriff zu
verhindern. Die israelischen Angriffe auf Iran stellen also einen Verstoß gegen das Gewaltverbot dar und sind vom Selbstverteidigungsrecht nach UN-Charta nicht gedeckt. (30) Wobei den
USA ohnehin kein Selbstverteidigungsrecht per Präventivschlag zustand.
4.2 Und diese Feststellungen gelten auch für den zweiten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg
Israels und der USA auf Iran seit Ende Februar 2026. (31) Dieser Krieg dauert (zum Zeitpunkt
des Redaktionsschlusses) wesentlich länger als der Angriff von 2025 und hat noch ganz andere Dimensionen der Zerstörung und Vernichtung angenommen: Neben der Vernichtung von
Atomanlagen, Öl-Depots und ziviler Infrastruktur zielte der Angriff auch auf die Auslöschung
der Führungsriege der iranischen Regierung und damit auf einen Regime-Wechsel. Diesen
Kriegszielen mit enormem Eskalationspotenzial fielen auch wieder zahlreiche Zivilisten, darunter auch viele Kinder unter anderem in einer bombardierten Schule zum Opfer. Und im Zuge der parallelen israelischen Bombardements auf den Libanon und die Hisbollah-Miliz sind
viele weitere Zivilisten getötet und über eine Million Menschen in die Flucht getrieben worden.
Fälle für Generalbundesanwalt und Internationalen Strafgerichtshof
1. Doch trotz aller eklatanter Völkerrechtswidrigkeit: Die offiziellen Reaktionen auf diese
hochgefährlichen und eskalierenden kriegerischen Akte fallen hierzulande allzu oft positiv, ja
teils geradezu enthusiastisch aus. Getoppt im Juni 2025 von CDU-Bundeskanzler Merz, der
doch auf das Grundgesetz vereidigt ist, anlässlich des ersten Angriffs auf Iran: »Größten Respekt davor, dass die israelische Armee, die israelische Staatsführung den Mut dazu gehabt hat,
das zu machen […] Das ist die Drecksarbeit, die Israel macht – für uns alle.« Und auch der
nächste Angriffskrieg Israels und der USA gegen Iran wurde von Merz und Bundesregierung
nicht als völkerrechtswidrige Aggression verurteilt, sondern letztlich gerechtfertigt: Denn Israel und USA hätten dafür gute Gründe. (32) Erst viel später hat Merz vor einer Eskalation gewarnt und betont, dass dies nicht »unser Krieg« sei – obwohl Deutschland in Wirklichkeit darin verstrickt ist.
2. Denn die Bundesregierung hat den US-Streitkräften für ihre kriegerischen Attacken auf Iran
die Nutzung der US-Basis Ramstein in Rheinland-Pfalz erlaubt, jedenfalls nicht untersagt –
übrigens anders als die Regierung Spaniens hinsichtlich der dortigen US-Basen. Ohne die militärisch-logistische Power dieses größten US-Luftwaffenstützpunkts außerhalb der USA wären die US-Kriege gegen Iran wie zuvor schon zahlreiche andere, teils ebenfalls völkerrechtswidrige US-Kriege schon aus logistischen Gründen kaum durchführbar. Von wegen:
Von deutschem Boden soll nie wieder Krieg ausgehen. (33)
Die bundesregierungsamtliche Unterstützung per Waffenlieferungen und Logistikhilfen, aber
auch per Billigung und Befürwortung der Raketenangriffe der USA und Israels gegen iranische Atomanlagen und Regierungsmitglieder, und eben auch gegen zivile Ziele, bedeutet
nichts weniger als die strafbare Unterstützung und Billigung schwerster Straftaten (nach § 140
StGB) und Völkerrechtsverbrechen. Damit verbunden sind gravierende Verstöße gegen den
»Gedanken der Völkerverständigung« nach Art. 9 GG und gegen das »Friedensgebot« sowie
eine eklatante Missachtung der Vorrangstellung des Völkerrechts gemäß Art. 25, 26 GG.
3. Aus all diesen Gründen sind sowohl die bundesdeutsche Generalbundesanwaltschaft als
auch der Internationale Strafgerichtshof gefordert, Ermittlungen gegen die verantwortlichen
Mitglieder der ehemaligen und aktuellen Bundesregierungen gemäß Völkerstrafrecht und
Völkermord-Konvention aufzunehmen. Und zwar wegen des dringenden Verdachts auf Beihilfe zu schwersten Völkerrechtsverbrechen des israelischen Militärs in Gaza sowie auch wegen Billigung von Kriegsverbrechen hinsichtlich der Luftangriffe Israels und der USA auf
10
iranische Atomanlagen und Zivilisten 2025 und 2026. Wegen Beihilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen rechtswidrigen Taten Hilfe leistet. Jedenfalls gab es von
bundesdeutscher Regierungsseite allenfalls verbale Ermahnungen etwa an die israelische Regierung, sich doch bitteschön ans Völkerrecht zu halten – jedoch keinerlei tatkräftigen Konsequenzen, vor allem keinen konsequenten Stopp von Rüstungs- und Waffenlieferungen. Und
all dies angesichts einer von israelischer Seite bewusst herbeigeführten humanitären Katastrophe in Gaza, der die ganze Welt mit Schrecken, hilflos und weitgehend untätig zuschaute.
4. Die zwingenden Konsequenzen lauten deshalb: Sofortiger Stopp deutscher Rüstungs- und
Waffenlieferungen an Israel, um Deutschlands skandalös-aktive Beihilfe zu Völkerrechtsverbrechen durch Israels Regierung und Militär endlich zu beenden. Und darüber hinaus sofortige Einstellung jeglicher völkerrechtswidriger Nutzung von US-Militärbasen in Deutschland.
Es scheint, als habe das Völkerrecht als Konsequenz aus zwei Weltkriegen und als zivilisatorischer Fortschritt weitgehend ausgedient – eine Tendenz, die im Zusammenhang mit Kriegen
westlicher Staaten jedoch schon früher und immer wieder zu verzeichnen war. Also, von wegen wertegeleiteter, regelbasierter Westen, für den doch ganz offenkundig in allererster Linie
das Recht des Stärkeren gilt…
Wie anders verhielten und verhalten sich Deutschland und EU gegenüber Russland im Ukrainekrieg – unter anderem mit mehrfachen schwerwiegenden Wirtschafts- und anderen Sanktionen. Mögliche und wirksame Israel-Sanktionen durch die EU, wie sie inzwischen mit der
Aussetzung des Assoziierungsabkommens der EU mit Israel angedacht, auch gefordert wurden, werden von Deutschland konsequent blockiert. Wieder einmal: ein klassischer Fall von
Doppelmoral und Doppelstandards im Namen einer vordemokratischen, völkerrechtlich irrelevanten »Staatsräson« gegenüber Israel.
Militarisierung auf Kosten von Völkerrecht, Grundrechten, Sozialstaatlichkeit
1. Zunächst noch einmal die geballte Ladung aller möglicher militarisierungs-, aufrüstungs-
und kriegsbedingter Grundrechts-, Verfassungs- und Völkerrechtsverletzungen hierzulande in
aller Kürze: Verletzung des Friedensgebots des Grundgesetzes, Beihilfe zu Kriegs- und anderen Völkerrechtsverbrechen, verfassungswidrige Eingriffe in Wissenschafts-, Lehr- und Forschungsfreiheit sowie in die Autonomie von Hochschulen. (34)
Und nicht zu vergessen: Einschränkungen der Meinungs-, Kunst-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit im Kontext von Kritik, Opposition, Protestversammlungen, Veranstaltungen und Kunstaktionen – wenn es dabei um palästinensische Anliegen geht und um Kritik an
Israels Völkerrechtsverbrechen in Gaza, Westjordanland, Iran, Libanon. In solchen Zusammenhängen gerät selbst fundierte und überfällige Kritik an Israels Regierung und Militär allzu
häufig unter Antisemitismus-Verdacht.
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass im Juni 2025 der Europarat und im Oktober 2025 der UN-Menschenrechtsrat Deutschland scharf gerügt haben – und zwar wegen
schwerwiegender Eingriffe in Meinungs- und Versammlungsfreiheit, willkürlicher Versammlungsverbote, Festnahmen und Kriminalisierungen im Zusammenhang mit palästinensischen
Protesten gegen Israels Krieg in Gaza und in Bezug auf Solidaritätsaktionen für Palästina. Die
Bundesregierung wurde dazu aufgerufen, die Menschenrechte auf friedliche Versammlungen
und freie Meinungsäußerung »ohne Diskriminierung« zu respektieren und zu ermöglichen. (35)
2. Zum Schluss soll noch ein wesentlicher Themenbereich aufgerufen werden, der angesichts
von Hochrüstung und Militarisierung der Republik gehörig in Mitleidenschaft gezogen wird:
Dabei geht es um nichts weniger als um das Gebot der Sozialstaatlichkeit im Grundgesetz
(Art. 20 I GG). Denn die milliardenschweren Aufrüstungsmaßnahmen und die exzessiven
Rüstungsexporte, die vor allem der Rüstungsindustrie massive Gewinne und eine regelrechte
Goldgräberstimmung bescheren, (36) erfolgen voll zu Lasten öffentlicher Daseinsvorsorge, zu
Lasten bereits notleidender sozialer Belange, wie insbesondere Wohnen, Bildung und Gesundheit, sowie einer längst fälligen Erneuerung maroder ziviler Infrastrukturen.
Und so droht die soziale Frage, die hierzulande jahrzehntelang sträflich vernachlässigt worden
ist, sich immer weiter zu verschärfen. Es war wiederum der Europarat, der schon 2024 die soziale Situation der Bundesrepublik scharf kritisierte: Das »hohe Maß an Armut und sozialer
Benachteiligung« stehe in keinem Verhältnis zum Reichtum des Landes. Deutschland müsse
bei der Bekämpfung von Armut und Wohnungsnot deutlich mehr tun – ebenso für das Bildungs- und Gesundheitswesen sowie für Integrationsleistungen und Sprachkurse, die derzeit
auch noch drastisch eingeschränkt werden. Der Bericht betont die politisch-moralische
Pflicht, soziale Gerechtigkeit zu fördern, und fordert die Bundesregierung auf, die Lebensbedingungen für alle zu verbessern. (37)
Gerade von einer umfassenden Lösung sozialer Fragen wird abhängen, wie stark diese Gesellschaft gespalten bleiben und der innere Friede dadurch gefährdet wird. Vielleicht, ja vielleicht
– wir wagen mal zu träumen – könnte mit einer innovativen und fortschrittlichen Sozial-,
Wohnungs-, Bildungs-, Gesundheits- und Integrationspolitik – ja, mit einem »Sondervermgen Soziales«– sowie mit intensivem zivilgesellschaftlichem Engagement auch dem grassierenden Rechtspopulismus und rechtsautoritären Heilslehren der hässlich-braune Nährboden
entzogen werden – ein Nährboden, den allzu viele Menschen aus der krisengeplagten Bevölkerung in diesen schwierigen Zeiten fatalerweise für einen Ausweg aus ihrer Misere halten.
Doch mit dem weiteren Fokus der Bundesregierung auf gigantische Hochrüstung und forcierte Militarisierung von Staat, Politik und Gesellschaft sowie sozialen Einschnitten, auf die
Bundeskanzler Merz die Bevölkerung längst eingestimmt hat: »Wir können uns dieses (Sozial-)System einfach nicht mehr leisten«: (38) Damit wird eine Politik des Sozialabbaus propagiert
und betrieben, die – zusammen mit einer restriktiven Migrationspolitik – den Nationalismus,
das Freund-Feind-Denken sowie soziale Ungerechtigkeit und Ungleichheit noch weiter befeuern wird. Und dies zu Lasten kluger Krisenprävention, gewaltfreier Konfliktlösungen und
Friedensdiplomatie, zu Lasten einer rationalen gesamteuropäischen Sicherheitspolitik, sozialer und ökologischer Innovation und gerechter Steuer- und Finanzpolitik.
Vieles liegt also auch an starken zivilgesellschaftlichen Kräften, Organisationen und Bewegungen, möglichen Streik- und Widerstandsaktionen und Impulsen für eine andere Politik:
gegen ausufernde innere und äußere Militarisierung sowie für eine sozial- und völkerrechts-
verträgliche Entwicklung von Staat und Gesellschaft. Es bleibt also in diesen extremen Zeiten
einer krisen- und kriegsgeschüttelten Welt und eines geopolitischen Umbruchs der Weltordnung hin zu einer multipolaren Welt extrem viel zu tun – unter der Devise: Friedensfähigkeit
statt Kriegstüchtigkeit. Der Kampf gegen Hochrüstung und Krieg gehört untrennbar zusammen mit dem Kampf für Erhalt und Ausbau des Sozialstaats und ein besseres Leben für alle!
Der Beitrag erschien zunächst im Nachrichtenmagazin HINTERGRUND Nr. 7-8/2026 (Berlin) www.hintergrund.de
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Autor und Hintergrund
Der 1. Teil ist in der Ausgabe 5/6 im Juni 2026 erschienen.
Anmerkungen
(22) https://www.friedenskooperative.de/friedensforum/artikel/naftali-bennett-der-westen-brach-die
(23) Vgl. dazu: Verheugen/Erler, Der lange Weg zum Krieg, München 2024
(24) https://www.n-tv.de/politik/Forscher-gehen-von-mehr-als-100-000-Toten-im-Gazakrieg-aus-id30060254.html
(25) So Antwort Bundesregierung auf Anfrage Linksfraktion, Juni 2025; Tagesschau 8.08.2025
(26) Reporter ohne Grenzen PM 26.08.2025; UNO wirft Israels Armee Tötung hunderter Hilfesuchender im Gazastreifen vor, stern.de 22.07.2025.
(27) tagesschau.de,16.09.2025
(28) Amnesty International, 22.11.2024, https://www.tagesschau.de/ausland/asien/israel-voelkermord-amnesty-international-100.html
(29) https://de.wikipedia.org/wiki/Israelisch-iranischer_Krieg_2025
(30) spiegel.de, 16.03.2026, https://www.deutschlandfunk.de/voelkerrecht-krieg-nahost-israel-iran-usa-100.html
(31) https://de.wikipedia.org/wiki/Irankrieg_2026
(32) Tagesthemen 04.03.2026, https://www.tagesschau.de/inland/merz-interview-tagesthemen-104.html
(33) Dazu ausführlicher: Gössner, »Deutscher Völkerrechtsnihilismus«, in: Ossietzky, Nr. 25/2025,https://www.ossietzky.net/artikel/deutscher-voelkerrechts-nihilismus/
(34) Näheres dazu: Gössner, »Militarisierung der Bildung per Gesetz«, in: uz – unsere zeit, 21.03.2025,https://www.unsere-zeit.de/militarisierung-der-bildung-per-gesetz-4801488/
(35) RedaktionsNetzwerk Deutschland RND, 16.10.2025, https://www.rnd.de/politik/polizei-gewalt-bei-palaestina-demos-in-deutschland-un-beobachter-alarmiert-EV7253IWLFK6POTUMPWO7ORXDM.html
(36) Wert der Rheinmetall-Aktie hatte sich seit 2022 zeitweise fast verzwanzigfacht.
(37) https://www.sueddeutsche.de/politik/europarat-bericht-deutschland-obdachlosigkeit-armut-sozialpolitik-1.6467499
(38) Zit. n. Tagesschau, 30.08.2025, https://www.tagesschau.de/inland/merz-fordert-einsparungen-sozialsystem-100.html
Über den Autor:
Dr. Rolf Gössner* ist Publizist und Jurist, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte sowie
Mitherausgeber des jährlichen "Grundrechte-Report. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland"
und der Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft „Ossietzky“. Autor zahlreicher Bücher zu Demokratie, Innerer
Sicherheit und Bürgerrechten, zuletzt: „Datenkraken im öffentlichen Dienst. ‚Laudatio’ auf den präventiven
Sicherheits- und Überwachungsstaat“, Köln 2021. Mehrfach ausgezeichnet, zuletzt mit dem Hans-Litten-Preis der
Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ). Er war über 40 Jahre
lang unter Beobachtung des Inlandsgeheimdienstes »Verfassungsschutz« – grundrechtswidrig, wie die
Gerichte in einem 15-jährigen Verfahren durch alle Instanzen geurteilt haben (zuletzt mit rechtskräftigem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2020). Internet: www.rolf-goessner.de Rolf Gössner lebt in Bremen, wo er von 2007-2023 stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen war.
Weitere Sargnägel für die umlagefinanzierte Rente – Widerstand braucht positive Ziele! Die Ampel-Regierung will weitere Sargnägel für die gesetzliche umlagefinazierte Rente einschlagen. Der Widerstand dagegen ist noch schwach. Er braucht dringend positive Ziele. Die Finanzierung für nachhaltige Reformen ist, bei politischem Willen, nachhaltig lösbar.
weiter lesen...
Kaum ein Bundesland hat prozentual so viele Niedriglöhner, Langzeitarbeitslose und Hartz-IV-Bezieher wie Bremen. Die Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung haben das dramatisch verschlimmert. In einigen Ortsteilen leben über 50% aller Kinder in Familien mit Hartz IV-Bezug. Auch die seit 2019 regierende SPD/Grüne/Linke Regierungskoalition hat den Trend nicht aufgehalten. Die Zahl der registrierten Langzeitarbeitslosen in SGB II und III Bezug in Stadt Bremen stieg von April 2020 bis April 2021 um 30,3 Prozent. Die Zahl der Arbeitslosen Hartz-IV-Bezieher stieg um 8,2 % im gleichen Zeitraum. Und gleichzeitig steigen die Mieten und verschlingen für viele bereits 40% oder noch mehr ihres Einkommens.
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"Das Jahr 1990 kann als einer der wichtigsten Momente der Nachkriegsgeschichte angesehen werden, da es einzigartige Chancen bot - sowohl für eine internationale Friedensordnung wie auch für eine erneuerte Demokratie, die dann diesen Namen verdiente. Heute wissen wir, dass diese Chancen aus geopolitischen Interessen und denen der Kapitaleigner gezielt blockiert und somit verspielt wurden. Warum war dies, entgegen den großen Hoffnungen der Bevölkerung, so leicht?"
Mit dieser Fragestellung wird das aktuelle, im Westendverlag erschienene Buch von Daniela Dahn und Rainer Mausfeld eröffnet. Die beiden AutorInnen blicken hinter die Fassade der offziellen Verlautbarungen aus Politik und Medien und geben den Blick frei auf die Funktionsweise unserer Demokratie.
Im folgenden Auszüge aus dem Buch (mit freundlicher Genehmigung des Westendverlags) von Daniela Dahn und Rainer Mausfeld.
von Christoph Butterwegge
Selten war die Bundesrepublik Deutschland politisch so zerrissen wie nach dem parlamentarischen Trauerspiel in Thüringen und dem ihm folgenden Rücktritt Annegret Kramp-Karrenbauers als CDU-Vorsitzende. Um diese sich gewissermaßen auf der parteipolitischen Vorderbühne abspielenden Ereignisse verstehen zu können, muss man die gesellschaftlichen Hintergründe der Zersplitterung des Parteiensystems, des Niedergangs der beiden „Volksparteien“ und der Krise des parlamentarischen Repräsentativsystems einschließlich der sozialen Abstiegsängste in der unteren Mittelschicht und der (Wahl-)Erfolge des Rechtspopulismus ausleuchten. Weiter lesen...
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Die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich in fast allen Ländern immer weiter. Diese Entwicklung gilt es zu stoppen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Wirtschaftskrise ab 2020 wird es von allergrößter Bedeutung sein, dass nicht erneut die unteren Bevölkerungsschichten zur Kasse gebeten werden. Die beiden Autoren Emanuel Saez und Gabriel Zucman liefern dazu brauchbare Ansätze. Weiter lesen...
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